Reiserecht
Der Anspruch und die Erstattung von Leistungen für Ihre Dienstreise wird durch das "Bayerische Reisekostengesetz" geregelt. Das BayRKG gilt für Beamte und Richter des Freistaates Bayern und für Beschäftigte nach TV-L.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Reisekosten, Vorschriften, Informationen zur Genehmigung und Abrechnung u.v.m. finden Sie online auf der Seite des Landesamtes für Finanzen.
Fahrtkostenerstattung Bahn
Informationen zum Thema Fahrtkostenerstattung nach Art. 5 BayRKG für Ihre Fahrt mit der Bahn finden Sie hier.
Wie teuer darf mein Hotelzimmer sein?
- Orte bis 299.999 Einwohner: max. 90 Euro
- Orte über 300.000 Einwohner: max. 120 Euro (jeweils exkl. Frühstück).
Wenn die Übernachtungskosten diese Höchstpreise übersteigen, müssen Sie die Notwendigkeit extra in Ihrem Antrag begründen.