FAQ - Wichtige Themen

FAQ

In der Regel übernimmt der Reiseservice Bayern für Sie die Bezahlung und Abrechnung Ihrer bestellten Reisemittel.

Leider nein. Mit Ihrer Bestellung beantragen Sie Leistungen nach dem Bayerischen Reisekostenrecht, für die ein individueller Antrag notwendig ist (entsprechend Ihrer Reisekostenabrechnung). Sie können aber gerne Wünsche bezüglich Ihrer Mitreisenden in der Bestellung angeben, damit der Reiseservice Sie z.B. gemeinsam in einem Hotel unterbringt oder ein gemeinsames Zugticket beschafft.

Bitte geben Sie immer Ihre vollständige Telefonnummer an. Die Mitarbeiter im Reiseservice Bayern können Sie leider nicht zurückrufen, falls Sie nur Ihre Nebenstelle angeben.

Sie müssen in der Genehmigung bei der Auswahl der Verkehrsmittel immer "...von Dst. bezahlt" auswählen. Bei der Übernachtung klicken Sie bitte das Feld "Übernachtung von Dienststelle/Reiseservice bezahlt" an.

In BayRMS können Sie Ihre Bestellungen je nach Bearbeitungsstatus einfach ändern oder stornieren. Sie müssen lediglich Ihre Bestellung aus der Liste "meine Bestellungen" aufrufen und ändern oder stornieren.

Natürlich, dafür sind wir ja da. Für alle Fragen rund um Ihre Reisemittelbestellung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Nachdem Sie Ihre Reisemittelbestellung getätigt haben, erhalten Sie Ihre Bestätigung per E-Mail von den jeweils gebuchten Leistungsträgern. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen, die Absender der E-Mails und die entsprechenden Betreffzeilen vor dem Öffnen zu überprüfen.

Darauf müssen Sie achten! (PDF-Download) (PDF)

Stornieren Sie Ihre Bahnkarte bitte so frühzeitig wie möglich über die Reisemittelbestellung. Daraufhin storniert der Reiseservice ihr Ticket. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und vom Tarif des Tickets können die Ticketkosten ganz oder teilweise von der Bahn zurückerstattet werden.

Der Reiseservice Bayern beschafft zwar die BahnCard, für die Genehmigung Ihrer BahnCard bleibt aber weiterhin Ihre Dienststelle zuständig. Wenden Sie sich daher an Ihre Geschäftsstelle oder örtliche Reisestelle. Diese wird für Sie auch die Bestellung beim Reiseservice Bayern durchführen.

Dienstliche erworbene Bonuspunkte dürfen Sie nur für dienstliche Zwecke verwenden. Der Reiseservice Bayern hat keinen Zugriff auf Ihr persönliches Bahn-Bonuspunkte Konto. Aus diesem Grunde können nur Sie persönlich Ihre Bonuspunkte für dienstliche Zwecke (z.B. Upgrade, Freifahrkarte) einlösen.

Gemäß dem Bayerischen Reisekostengesetz stehen diese dem Dienstherrn zu. Bitte übermitteln Sie daher diese an den Reiseservice Bayern.

Der Reiseservice Bayern prüft, ob es kostengünstige Fahrkarten wie z.B. das Bayernticket gibt. Da dieses aber nur für ein bestimmtes Zeitfenster gilt, benötigt der Reiseservice Bayern Ihre Angaben.

In der Regel nicht. Der Reiseservice Bayern bucht eine bestimmte Zugbindung nur auf Ihren eigenen Wunsch, um Sonderrabatte der Bahn wie den "Sparpreis" auszunutzen. Dies können Sie bei Ihrer Bestellung im Feld "Sparpreis" angeben.

Im Bestellantrag BayRMS ist die Hin- und Rückfahrt gesondert ausgewiesen. Somit können Sie individuelle Wünsche zur Hin- und Rückreise angeben.

Der Reiseservice Bayern kümmert sich darum. Die erforderlichen Angaben bzw. Wünsche können Sie gerne in Ihrem Bestellantrag angeben oder setzen Sie sich am besten mit dem Reiseservice Bayern direkt in Verbindung.

Die Bestellung der Sitzplatzreservierung muss von jedem Reisenden individuell beantragt werden. Sie können jedoch Ihre Kolleginnen und Kollegen im Feld "Mitfahrer" mit Vor- und Nachname angeben sowie den Hinweis der Sitzplatzreservierung im Feld "Bemerkungen". Bitte beachten Sie dabei, dass uns die Reisemittelbestellungen aller Mitreisenden vorliegen müssen, damit wir die Reservierung vornehmen können.

Bei der Genehmigung müssen Sie im Menüpunkt "Daten 3" im Feld "unentgeltliche Verpflegung" bei "Zwischentage" und "letzter Tag" das Feld "FR" (= Frühstück) anklicken. Dies ist für die Reisemittelbestellung und Reisekostenabrechnung wichtig.

Innerhalb unserer Servicezeiten nehmen Sie bitte umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum Reiseservice Bayern auf. Dieser kümmert sich um die Buchung und Zahlung der zusätzlichen Übernachtung(en).

Außerhalb der Servicezeiten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie haben für die Hotelbuchung eine Buchungsbestätigung von HRS erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit dem HRS-Kundenservice auf, dieser kann die Verlängerung mit den Konditionen des RSB vornehmen. Für den Verlängerungszeitraum muss die Bezahlung allerdings vor Ort selbst übernommen werden. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung oder unter
  • Ihr Hotel wurde per Kostenübernahmeerklärung gebucht. In diesem Fall müssen Sie die Hotelverlängerung und Bezahlung selbst übernehmen.

Die entstandenen Kosten können Sie anschließend in Ihrer Reisekostenabrechnung geltend machen. Bitte geben Sie im Erstattungsantrag an, dass es sich um eine ungeplante und notwendige Verlängerung der Reise handelte und daher die Kosten nicht vom Reiseservice übernommen werden konnten.

Der Reiseservice Bayern bucht auch diese Hotels. Bitte geben Sie alle Angaben zu dem Kontingent - Hotelname, Stichwort, vereinbarter Zimmerpreis, Datum Kontingentverfall - in Ihrer Hotelbestellung unter dem Punkt "Zimmer aus Abrufkontingent" an.

Der Reiseservice Bayern kann auf Wunsch des Dienstreisenden für private Begleitung ein Doppelzimmer buchen. Da die Hotels bei der Abrechnung mit dem Reiseservice die Kosten leider nicht aufteilen können, müssen Sie die Bezahlung vor Ort übernehmen. Sie können die entstandenen anteiligen dienstlichen Kosten anschließend in Ihrer Reisekostenabrechnung geltend machen.

Bitte klicken Sie in Ihrer Reisemittelbestellung das Feld "Spätanreise nach 18 Uhr" an. Dies wird bei der Hotelbuchung berücksichtigt. Ohne Angabe der Uhrzeit in Ihrer Bestellung stehen die Zimmer in der Regel nur bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Sie können bei unerwarteten Verspätungen auch direkt mit dem Hotel Kontakt aufnehmen.

Nennen Sie uns die Anzahl der Zimmer, Ihr maximales Budget und die benötigte Technik bzw. Raumwünsche (Größe, Bestuhlung, Ausstattung). Gerne holen wir für Sie ein passendes Angebot ein (auch als Abrufkontingent möglich). Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Unsere Vermieter sind renommierte Anbieter mit Rahmenverträgen mit dem Freistaat Bayern.

Das kommt auf die Vereinbarung mit Ihrer Dienststelle an. Fragen Sie daher beim Reiseservice Bayern an oder direkt bei Ihrer örtlichen Reiseservicestelle bzw. Geschäftsstelle.

In der Regel wird die Mietwagenklasse "CXMR" (Kompaktwagenklasse, Navi, Handschaltung, Kraftstoff nicht spezifiziert, Klima) gebucht.

Sammeln Sie Bonusmeilen (z.B. Miles and More), können Sie die entsprechenden Angaben in der Bestellung im Bemerkungsfeld eintragen. Der Reiseservice Bayern berücksichtigt dies bei der Ticketbestellung.

Dienstlich erworbene Bonusmeilen dürfen Sie nur für dienstliche Zwecke verwenden. Der Reiseservice Bayern hat aber keinen Zugriff auf Ihr persönliches Meilenkonto. Aus diesem Grunde können nur Sie persönlich Ihre Bonusmeilen für dienstliche Zwecke (z.B. Upgrade Business, Freiticket) einlösen.

Gemäß EU-Fluggastrechteverordnung; Link öffnet sich in neuem Fenster steht Ihnen im Falle einer Annullierung/Verspätung (ab 3 Std.) eine Entschädigung zu. Beantragung auf der Homepage der jeweiligen Airline per Online Formular.

Gemäß dem Bayerischen Reisekostengesetz steht diese dem Dienstherren zu. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Reiseservice Bayern in Verbindung.